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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MR Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorfer Straße 26, 51379 Leverkusen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Software, Websites, Web-Anwendungen und damit verbundenen Dienstleistungen (einschließlich laufender Pflege, Wartung und Betrieb).

Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Auftragnehmer erstellt auf Basis eines Erstgesprächs ein Festpreisangebot. Dieses Angebot enthält den Leistungsumfang, den Preis und den voraussichtlichen Lieferzeitraum.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Preises und des Lieferzeitraums führen.

Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung moderne, auch KI-gestützte Entwicklungswerkzeuge ein. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Qualität der Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt und liegt beim Auftragnehmer.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, als Festpreise in Euro netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung wird, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, wie folgt fällig:
• 50 % bei Auftragserteilung
• 50 % nach Abnahme der fertiggestellten Leistung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist die Entgeltforderung mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

§ 6 Lieferung und Abnahme

Der Auftragnehmer liefert die vereinbarte Leistung innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung zu prüfen und abzunehmen. Beanstandungen sind schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Betrieb und Wartung

Sofern vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer den laufenden Betrieb und die Wartung der erstellten Software. Der Umfang und die Kosten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Wartungsleistungen umfassen in der Regel: Hosting, Sicherheitsupdates, Backups, Monitoring und ein vereinbartes Kontingent an Bugfixes und kleineren Anpassungen. Nicht umfasst sind die Entwicklung neuer Funktionen, wesentliche Erweiterungen sowie Leistungen, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen; diese werden gesondert nach Aufwand vergütet. Bestimmte Reaktions- oder Verfügbarkeitszeiten (Service Level) schuldet der Auftragnehmer nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.

Zu den Betriebsleistungen können, soweit vereinbart, auch Domainverwaltung, DNS-Konfiguration, SSL-/TLS-Zertifikate, E-Mail- oder Transaktionsmail-Dienste, externe Lizenzen, Schnittstellen, CDN-, Speicher- oder sonstige Providerleistungen gehören. Kosten für Domains, Hosting, Lizenzen, SaaS-Dienste, Transaktionsmails oder sonstige Leistungen Dritter sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind; andernfalls werden sie gesondert berechnet oder vom Auftraggeber direkt getragen.

Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung laufender Wartungs- oder Betriebskosten in Verzug, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen Wartungs-, Support- und Änderungsleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen. Eine Einschränkung des laufenden Betriebs erfolgt nur, soweit dies verhältnismäßig ist und der Auftraggeber zuvor auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde. Wird eine für Drittanbieterleistungen, Domains oder Lizenzen erforderliche Zahlung oder Mitwirkung nicht rechtzeitig erbracht, haftet der Auftragnehmer nicht für hierdurch verursachte Sperrungen, Kündigungen oder Unterbrechungen durch Dritte, sofern er den Auftraggeber zuvor auf die Erforderlichkeit hingewiesen hat.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und externe Dienstleister (z. B. Hosting-, Cloud- und E-Mail-Versanddienste) einzusetzen. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Betriebs- oder Wartungsleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 8 Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Software für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Einräumung weitergehender oder ausschließlicher Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes, von Repository-Zugängen, Commit-Historien, Build- und Deployment-Prozessen, Systemkonfigurationen oder sonstigen internen Arbeitsmitteln ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wird die Herausgabe des Quellcodes vereinbart, erfolgt sie erst nach vollständiger Bezahlung und nur in dem Umfang, der für die Nutzung der individuell erstellten Leistung erforderlich ist.

Ein Anspruch auf Zugang, Einsicht oder Einblick in die Infrastruktur des Auftragnehmers besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Server-, Cloud- und Providerkonten, Zugangsdaten, Sicherheitskonzepte, Monitoring, Backups, CI-/CD-Systeme, interne Repositories, wiederverwendbare Komponenten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Auftragnehmer kann stattdessen angemessene technische Dokumentation oder Exportmöglichkeiten bereitstellen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung oder eine vereinbarte Übergabe erforderlich ist.

Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse oder eines vereinbarungsgemäß herausgegebenen Quellcodes an Dritte sowie deren Bearbeitung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform gestattet, sofern die vereinbarte Rechtseinräumung nichts Abweichendes vorsieht.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Software den vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist kostenfrei beseitigen.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleibt unberührt.

Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer geschuldet ist.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leverkusen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Juli 2026